Verdacht des Diebstahls
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde
Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl die nur Beschäftigte einbezieht die vorher befristete Arbeitsverträg