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Streikaufruf über das Internet

Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerk

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Kündigung auf Grund von HIV ist diskriminierend

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierungen ua. wegen einer Behinderung. Eine Behinderung liegt vor wenn die körperliche Funktion geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschr&auml

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