Mahlen die Mühlen der Justiz zu langsam?
Kein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
Kein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer
Kein Schadensersatz für Betriebsrätin wegen Mobbings
Arbeitgeber darf nicht auf Betriebsratsdateien zugreifen
Der Beklagte des entschiedenen Falles ist Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu diesem Zweck unterhält er Räumlichkeiten in denen ein hauptamtlicher und rund fünfzig ehrenamtliche Mitarbeiter den Seelsorgedienst verrichten.
Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Es liegt weder ein Beschäf
Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons von Facebook
Kein Schmerzensgeld trotz möglicherweise unbegründeten Diebstahlsvorwurfs