Leiharbeit
Der Kläger war Beschäftigter bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma die ihn ausschließlich an andere konzerneigene Unternehmen verlieh. Sein Arbeitsverhältnis war insgesamt neunmal zuletzt für 1 Jahr ohne Sachgrund befristet w
Der Kläger war Beschäftigter bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma die ihn ausschließlich an andere konzerneigene Unternehmen verlieh. Sein Arbeitsverhältnis war insgesamt neunmal zuletzt für 1 Jahr ohne Sachgrund befristet w