Was sich öffnen soll, muß sich auch öffnen
BAG sieht in Öffnungsklausel keinen Ermessenspeilraum für Gewerkschaft gegenüber Betriebsräten
BAG sieht in Öffnungsklausel keinen Ermessenspeilraum für Gewerkschaft gegenüber Betriebsräten
Klage einer Gewerkschaft auf Abschluss eines Tarifvertrages unzulässig
Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbeding
Eine gerichtliche Verurteilung einer Tarifvertragspartei zum Abschluss eines bestimmten vom klagenden Tarifpartner vorgelegten Entwurf eines Tarifvertrags kann nur erfolgen wenn eine rechtlich verbindliche Verpflichtung hierzu besteht. Diese muss sich ebe