Gleichbehandlung von Versicherten
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig
Nach erfolgreicher Wahl im Deutschen Bundestag wurde Frau Andrea Voßhoff am 6. Januar 2014 zur sechsten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde von Bundesinnenminister Dr. Thomas
Der Volkswirt Peter Schaar nahm das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz seit dem 17. Dezember 2003 wahr. Er wurde am 26. November 2008 vom Deutschen Bundestag wiedergewählt. In seine Amtszeit fielen wichtige datenschutzpolitische Erei