Der Einsatz von Google Analytics durch Webseitenbetreiber ist nicht mit der DS-GVO vereinbar. Dieser Auffassung…

Standarddatenschutzklauseln werden überarbeitet
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA/EPA) hat sich zu den von der EU-Kommission überarbeiteten Standarddatenschutzklauseln (SDK) nach Art. 46 DSGVO geäußert. Auch der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber zeigte sich von den Änderungen überzeugt. Sie garantierten Rechtssicherheit und einen sicheren Datenaustausch im europäischen Wirtschaftsraum ohne Datenschutzinteressen zu missachten.
Die neuen SDK zu Art. 46 DSGVO sollen die bisherigen bei internationalen Datenübermittlungen ersetzen. Neuerungen gibt es beispielsweise bei Anpassungen an die Anforderungen der DSGVO und die Schrems II Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Die SDK zu Artikel 28 DSGVO sollen für die Vertragsgestaltung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern erstmals einen europaweit verwendbaren Standard setzen, der den Unternehmen und Behörden die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben der DSGVO deutlich erleichtert.
Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2021/01_Standarddatenschutzklauseln.html
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