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„Homeoffice“ durch Betriebsvereinbarungen regeln – besser spät als nie

Während die Politik weiterhin in Richtung einer Verlängerung des Lockdowns steuert, führt dies auch zu einer Verlängerung für Arbeitnehmer, die nun weiterhin im Homeoffice arbeiten müssen. Der rechtliche Klärungsbedarf liegt aus Arbeitnehmersicht auf der Hand – unabhängig davon, ob man das Homeoffice persönlich als positive Entwicklung, die auch außerhalb von Pandemie und Lockdown weiterführbar ist, einstuft oder sich als Arbeitnehmer lieber wieder eine klarer Trennung zwischen Arbeitsbereich und privater Wohnung wünscht. Denn wie u.a. ntv.de berichtet, klagen diverse Arbeitnehmer über unzureichende Arbeitsbedingungen und die daraus resultierenden körperlichen sowie seelischen Beschwerden. Dies kann den fließenden Übergang zwischen Privatem und Arbeit betreffen, der zu unklaren Arbeitszeiten führt, oder auch die falsche oder mangelhafte Ausstattung, was Arbeitsplatz oder notwendige Hard- und Software betrifft.

Diese Missstände sind hingegen keinesfalls durch den Arbeitnehmer einfach hinzunehmen. Betriebsvereinbarungen können und sollten gerade in allgemein unsicheren Zeiten bezüglich dieser dringlichen Probleme geschlossen werden. Den die vergangenen Monate haben gezeigt, dass oberflächliche Regelungen oder gar ein Verzicht auf solche nicht ausreichen und sogar langfristige Schäden herbeiführen. Wer mit dem Motto „Solange werden wir ja nicht zuhause arbeiten“ argumentiert hat, steht jetzt schlecht dar. Zukünftig sollte dieser Fehler nicht wiederholt werden – dies gebietet schon die Verantwortung für die eigene Gesundheit aber auch für die der Kollegen.

Die Kanzlei Dr. Stumper – firstlex steht bei Betriebsvereinbarungen zu Fragen des Homeoffices selbstverständlich jederzeit beratend zur Seite.

Quelle: ntv.de https://www.n-tv.de/ratgeber/Schlechte-Bedingungen-machen-viele-krank-article22490984.html (ltzt. geprüft: 15.04.2021)

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