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Eigenes Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz? – Beirat übergibt Einschätzungsbericht an BMAS

Der s.g. interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatschutz hat seinen Abschlussbericht an das BMAS übergeben. Der Beirat wurde in der letzten Legsilaturperiode gegründet und sollte die Herausforderungen und Probleme der Digitalisierung im Kontext des Beschäftigtendatenschutzes ermitteln.

Bundesarbeitsminister Heil nahm den Bericht mit dem expliziten Verweis auf die Entwicklungen von Big Data und Künstlicher Intelligenz entgegen. Die neue Bundesregierung habe sich das Ziel gesetzt diese Themen zukünftig rechtssicher zu regeln und Datenschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer klarer und eindeutiger zu fassen.

In dem Bericht spricht sich der Beirat insbesondere für technologieneutrale und an neue Entwicklungen anpassbare Regelungen aus. Dafür seien gesetzliche Regelungen, die § 26 BDSG konkretisieren, erforderlich. Dieser sei nicht ausreichend um aktuellen aber auch zukünftigen Technologien auf datenschutzrechtlicher Ebene zu begegenen, da er offen und interpretationsbeürftig sei. Zudem kämen als Regelungsinsturmente weiterhin Verordnungen und kollektivrechtliche Vereinbarungen in Bertracht. Auch eine Ergänzung des BetrVG hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte und der Rechtsdurchsetzung werden gefordert.

Quellen:
BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/bmas-veroeffentlicht-ergebnisse-des-beirats-zum-beschaeftigtendatenschutz.html, zlzt gepr. 24.01.2022

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