Der corona-Eilfall: Mitbestimmung bei Video-Konferenzsystem
In corona-Zeiten wollen plötzlich alle Videokonferenzen abhalten. Doch die sind mitbestimmungspflichtig gem. § 87 I Nr. 6 BetrVG.Nun sind Betriebsräte (nicht nur) in Krisenzeiten durchaus flexibel und kooperativ. Folglich ist das Motto der Stunde: Wege ebnen, um den Laden am…