Skip to content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Arbeitnehmerdaten ins Ausland ?

Nachdem der EuGH den „privacy shield“ als unzulässige Rechtsgrundlage für einen Export von Daten ins Ausland erklärt hat, herrscht in vielen Unternehmen Ratlosigkeit.

Die GDD, eine der führenden Datenschutz-Vereinigungen in Deutschland, hat nun Tipps für Unternehmen herausgegeben, wie mit diesem Problem umzugehen sei.

Geht es um Arbeitnehmerdaten, so sollte klar sein: deren Export ins Ausland ist grundsätzlich unzulässig. Geschieht dies doch, so gilt: als Betriebsrat sollte man sich darum kümmern, dass in Verträge der Arbeitgeber mit Dritten Klauseln aufgenommen werden, die das Missbrauchsrisiko so weit wie möglich senken.

Beratung hierzu gibt es bei firstlex.

Comments (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top